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Das ist neu: das eRezept

Verschreibungspflichtige Medikamente
Bezahlung per Mobiltelefon

Ab dem 01.09.2023 können Sie bei uns auch eRezepte erhalten. Um ein eRezept auszustellen, benötigen wir am Anfang des Quartals weiterhin Ihre Versicherungskarte. Ohne die Karte eingelesen zu haben, können wir keine eRezepte versenden. Alle Folgerezepte in dem Quartal können wir auch  direkt in die eRezept-App oder auf Ihre Gesundheitskarte versenden. Weitere Informationen über das eRezept und die App finden Sie im Folgenden. 

eRezept Patienteninformation

Wie funktioniert das eRezept? 

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Es gibt für den Versicherten 3 Möglichkeiten, das eRezept einzulösen.

  • mit der E-Rezept-App,

  • mit einem Papierausdruck oder

  • mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

                   Infos zur App finden Sie im Bild.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesministerium für Gesundheit!

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Sie haben noch Fragen? 

Sprechen Sie uns an!

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